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Zahnersatzkosten

Was gesetzliche und private Krankenversicherungen erstatten

Zahnersatz-Behandlungen erfordern in der Regel eine Zuzahlung des Patienten. Deren Höhe hängt von der Anzahl der fehlenden bzw. zu behandelnden Zähne und der gewählten Art des Zahnersatzes ab. Deshalb können wir an dieser Stelle leider keine pauschalen Angaben zu den Zahnersatzkosten machen.

Nachfolgend finden Sie Informationen

  • zum sog. Festzuschuss der Gesetzlichen Krankenkassen
  • und zur Kostenerstattung durch Private Krankenversicherungen und Zahnzusatz-Versicherungen.

Festzuschuss der Gesetzlichen Krankenkassen

Gesetzlich Versicherte erhalten für medizinisch notwendigen Zahnersatz einen Festzuschuss. Dessen Höhe hängt davon ab

  • wie viele Zähne fehlen bzw. überkront werden müssen
  • ob das Bonusheft lückenlos geführt wurde (s.u.)
  • ob der Versicherte unter die sog. Härtefall-Regelung fällt, weil sein Einkommen unter einer bestimmen Grenze liegt

Sie erhalten von uns vor Beginn der Behandlung einen sog. Heil- und Kostenplan (HKP), den Sie Ihrer Krankenkasse einreichen. Ihre Krankenkasse wird Ihnen nach Genehmigung des HKP die Höhe Ihres Festzuschusses mitteilen.

Geld sparen mit regelmäßig geführtem Bonusheft

Im Falle einer Zahnersatz-Behandlung erhalten Sie einen höheren Festzuschuss von Ihrer Krankenkasse, wenn Sie regelmäßig Ihre Zähne haben kontrollieren lassen und wenn das im Bonusheft dokumentiert wurde:

  • Mit Bonusheft-Stempeln für fünf Vorjahre in Folge erhalten Sie einen um 20% erhöhten Festzuschuss
  • Mit Bonusheft-Stempeln für zehn Vorjahre in Folge erhalten Sie einen um 30% erhöhten Festzuschuss

Sie sehen, es lohnt sich, regelmäßige Untersuchungen von Zähnen und Zahnfleisch vornehmen zu lassen!

Leistungen durch eine Zahnzusatz-Versicherung

Wenn Sie eine Zahnzusatz-Versicherung haben, können Sie von dieser einen Teil oder den Gesamtbetrag Ihrer Zuzahlung erstattet bekommen. Die Höhe hängt von den Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag ab.

Reichen Sie vor Beginn der Behandlung eine Kopie Ihres Heil- und Kostenplanes (HKP) bei Ihrer Zusatzversicherung ein. Sie wird Ihnen mitteilen, wie hoch ihre Beteiligung ist. Wir erstellen Ihnen gerne eine Kopie Ihres HKPs für Ihre Zusatzversicherung.

Sprechen Sie uns einfach darauf an!

Kostenerstattung für Privatversicherte

Private Krankenversicherungen erstatten i.d.R. einen prozentualen Anteil an den Behandlungskosten. Dessen Höhe hängt zum einen vom gewählten Tarif und zum anderen  von den vertraglichen Vereinbarungen ab.

Sie erhalten von uns vor Beginn der Behandlung einen sog. Heil- und Kostenplan (HKP), den Sie Ihrer Versicherung einreichen. Sie wird Ihnen nach Prüfung des HKP die voraussichtliche Höhe ihrer Leistungen mitteilen.

Dasselbe gilt auch für die sog. Beihilfe staatlicher und anderer Arbeitgeber.

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